Design für Büro- und Geschäftsräume

Design für Büro- und Geschäftsräume

Honorar

Meine Tätigkeit ist freiberuflich, d.h. unabhängig und eigenverantwortlich und unterliegt nicht den Weisungen eines festen Arbeitgebers. Diese Freiheit befördert meine Kreativität und lässt viel Spielraum für eigene Ideen.
Aufgrund der überragenden Qualität meiner Designkonzepte und meiner sachkundigen, verlässlichen Assistenz bei deren praktischer Umsetzung konnte ich mich auf dem Raumdesignsektor etablieren. Meine Kunden schätzen darüber hinaus meine langjährige Marketing-Erfahrung und professionelle Arbeitsweise.

Ich bin berechtigt, meine Geschäftsbedingungen und Honorare frei auszuhandeln.

Meine Stundensätze sind abhängig vom Schwierigkeitsgrad der Arbeit, den Gegebenheiten des Unternehmens und von den spezifischen Vorgaben und Wünschen des Auftraggebers.

Beratungsgespräche ohne anschließende Auftragserteilung müssen honoriert werden.
Hier gilt ein Stundensatz von 120 €.
Bei umfangreicher und zeitintensiver Tätigkeit ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich.

Hinweis:
Laut Künstlersozialabgabeverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales  sind Unternehmen die regelmäßig von Künstlern, Designern oder Publizisten erbrachte Werke oder Leistungen für das eigene Unternehmen nutzen, um im Zusammenhang mit dieser Nutzung (mittelbar oder unmittelbar) Einnahmen zu erzielen, zu einer Abgabe an die Künstlersozialkasse verpflichtet.
Dieser Verpflichtung muss das Unternehmen auch nachkommen, wenn der freiberufliche Designer/ Künstler/ Autor selbst nicht Mitglied der Sozialkasse ist.